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Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Schwangerschaft !
Wir freuen uns, Sie während der neun spannenden Monate begleiten und betreuen zu dürfen. Uns ist es ein Anliegen, Sie entsprechend der neuesten wissenschaftlichen Kenntnissen und technischen Möglichkeiten zu betreuen.
Für diese Zeit möchten wir Ihnen im Folgenden einige wichtige organisatorische und inhaltliche Hinweise geben. Auch die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen GKV-Pflichtleistungen und die möglichen Zusatz-Leistungen sollen erläutert werden.
GKV-Pflichtleistungen (d.h.ohne 10 Euro):
- Anlage des Mutterpasses, bringen Sie ggf . vorhandenen Mutterpass mit
- Laborkontrollen: - Blutgruppe, HIV, Antikörperbestimmung, Rötelntiter, Lues-Test, Blutbild, HBsAg, Chlamydienabstrich, Urin
- 3 Wachstumskontrollen des Kindes mit Ultraschall in der ca. 12., 20.und 30. SSW (SSW = Schwangerschaftswoche)
- regelmäßige Untersuchung laut Mutterpass, d.h. Blutdruck, Gewicht, Kontrolle der Gebärmutter durch Tasten
- bis zur 30. SSW alle 4 Wochen, ab der 30. SSW alle 2 Wochen, ab der 37. SSW jede Woche.
Damit das Neugeborene einen optimalen „Nestschutz“ hat, sind Impfkontrollen bei der Mutter sinnvoll. Bringen Sie daher zu den ersten Untersuchungen Ihren Impfpass mit, damit gegebenensfalls Auffrischimpfungen erfolgen können.
GKV-Leistungen mit 10 Euro:
- Laborkontrollen: Schilddrüsenwert, Scheiden-PH-Messung zur Vorbeugung von Frühgeburten, Ausflussuntersuchung
- CTG-Kontrollen zum Ausschluß vorzeitiger Wehen
- Ultraschalluntersuchung des Gebärmutterhalses
- Betreuung bei Problemen in der Schwangerschaft, z.B. Übelkeit und Erbrechen, Sodbrennen, Ödeme, Krampfadern
Bei Problemen außerhalb der festgelegten Terminen melden Sie sich telefonisch.
Da die GKV eine Betreuung nur in vorgenanntem Rahmen übernimmt, bieten wir zusätzliche Leistungen an.
- Fehlbildungsdiagnostik: Laborscreening, Nackenfaltenmessung
- Ultraschall zur Geschlechtsbestimmung beim Kind und 3 D / 4 D Ultraschall („Baby-Fernsehen“)
- weitere Ultraschallkontrollen auf Wunsch
- Toxoplasmose-Test
- Zur Früherkennung von Zuckerkrankheit sollte ca. in der 24. SSW ein Nüchtern -Blutzuckertest oder ein Zuckerbelastungstest durchgeführt werden
- Bakterienabstrich vor der Entbindung
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